Wer als Führerscheinbesitzer während seiner Probezeit (2 Jahre) einen gravierenden Verkehrsverstoß verursacht bzw. auffällig geworden ist, bekommt eine Anordnung vom zuständigen Amt ein Aufbauseminar für Fahranfänger (kurz ASF) zu absolvieren. Zudem verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre. Unser ASF Seminar findet in Gelsenkirchen statt.
 
Wer dann nicht innerhalb der gesetzten Frist dieses spezielle Seminar für auffällige Fahranfänger besucht und die Teilnahmebescheinigung beim Amt vorlegt, dem wird die gerade erst erworbene Fahrerlaubnis wieder entzogen. Man sollte sich also unmittelbar nach dem Erhalt einer solchen Anordnung bei einem ASF-Seminar anmelden, um die Fristen penibel einzuhalten.