
Corona Meldung
Corona Meldung für Fahrschulen
Hier ist nun die amtliche Regelung für private Fahrschüler. Diese dürfen nur Fahrstunden und Prüfung machen, wenn sie zu folgender Gruppe gehören und diese Bescheinigung beibringen:
c) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE bei stichhaltiger Arbeitgeberbescheinigung (z.B. für Rettungssanitäter, Pflegeberufe oder sonstige systemrelevante Berufe) bzw. bei eindeutiger Berufsbezogenheit (z.B. Fahrerlaubnisklasse L und T für Landwirte).
ferner gilt:
1. Bürotätigkeiten in der Fahrschule ohne Kontakte sind demnach erlaubt
2. Bezüglich des Begriffs „berufsbezogene Ausbildung“ sind jegliche Tätigkeiten erlaubt, da der Betrieb gemäß dieses Erlasses nicht einschränkend auszulegen ist. Selbstverständlich müssen in den Fahrschulräumen die gemäß Coronaschutzverordnung vorgeschriebenen Abstands- und Hygienevorschriften sichergestellt sein.
3. Die Durchführung von ASF-Seminaren ist nicht erlaubt. aber das Gute ist das folgende Personengruppen weiterhin uneingeschränkt Fahrstunden und Prüfungen absolvieren dürfen: Dem Begriff der "berufsbezogenen Ausbildung“ unterfallen die Ausbildungen a) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C/CE/D/DE, b) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE in Förderung der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter. Ab Dienstag läuft der Onlineunterricht für alle gewohnt weiter. Wie schon geschrieben werden schon im Vorfeld privat gebuchte Prüfungen und Fahrstunden gefahren. Unser BÜRO ist in der Lockdown Zeit Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr erreichbar. Kundenkontakt ist laut Verordnung leider Verboten aber notwendig .
1. Bürotätigkeiten in der Fahrschule ohne Kontakte sind demnach erlaubt
2. Bezüglich des Begriffs „berufsbezogene Ausbildung“ sind jegliche Tätigkeiten erlaubt, da der Betrieb gemäß dieses Erlasses nicht einschränkend auszulegen ist. Selbstverständlich müssen in den Fahrschulräumen die gemäß Coronaschutzverordnung vorgeschriebenen Abstands- und Hygienevorschriften sichergestellt sein.
3. Die Durchführung von ASF-Seminaren ist nicht erlaubt. aber das Gute ist das folgende Personengruppen weiterhin uneingeschränkt Fahrstunden und Prüfungen absolvieren dürfen: Dem Begriff der "berufsbezogenen Ausbildung“ unterfallen die Ausbildungen a) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C/CE/D/DE, b) zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE in Förderung der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter. Ab Dienstag läuft der Onlineunterricht für alle gewohnt weiter. Wie schon geschrieben werden schon im Vorfeld privat gebuchte Prüfungen und Fahrstunden gefahren. Unser BÜRO ist in der Lockdown Zeit Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr erreichbar. Kundenkontakt ist laut Verordnung leider Verboten aber notwendig .