Führerscheinklassen
Damit kann grundsätzlich die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE schon mit 17 Jahren erworben werden.
- Grundsätzlich wird die Teilnahme an einem Einweisungsseminar für den Bewerber und den Begleiter empfohlen.
- Die Begleiterin oder der Begleiter müssen nicht zwingend die Eltern sein.
- Es können die Klassen B und BE erworben werden.
- Die Klassen AM und L sind in der Klasse B enthalten und können ohne Begleitung gefahren werden.
- Ca. 8,00 € für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung
- Ca. 6,00 € für die Überprüfung einer Begleitperson
- Mindestens 30 Jahre
- Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mehr als 5 Jahren
- Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Sonderfahrt | 50,00€ |
Übungsstunde | 50,00€ |
Automatik | 55,00€ |
Vorstellung Theorie-Prüfung | 50,00€ |
Vorstellung Prakitsche-Prüfung | 199,00€ |
- Alle Kfz bis 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht mit max. 9 Sitzplätzen, außer Krafträder
- Erlaubt es unter bestimmten Bedingungen mit Anhängern zu fahren:
- Das Zugfahrzeug muss der Klasse B entsprechen
- Der Anhänger darf entweder max. 750 kg zul. Gesamtgewicht haben:
- Zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- Mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
- schließt die Führerscheinklassen AM und L mit ein (unter anderem Roller)
Inhalt: Anmeldung, Lehrmittel, Flat Fahrsimulator, ein Jahr kostenlos ADAC, Fahrsicherheitstraining, 50% Schadensfreiheitsrabatt
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Sonderfahrt | 50,00€ |
Übungsstunde | 50,00€ |
Automatik | 55,00€ |
Vorstellung Theorie-Prüfung | 50,00€ |
Vorstellung Prakitsche-Prüfung | 199,00€ |
Klasse B Automaik
Ab dem 01.04.2021 gelten neue Regelung für die praktische Prüfung auf Automatik.
Die Durchführung der praktischen Prüfung auf Automatik führt nicht mehr zur Beschränkung ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Vorausgesetzt, es sind mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen und ein 15 minütiger Test durch den Fahrlehrer absolviert worden.
Die Schlüsselzahl 197 wird dann im Führerschein eingetragen. Sie dient der Kenntlichmachung und Auswertung und hat keine EU-Beschränkung.
Meld dich gerne bei Rückfragen bei unserem Team.
Preis
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Sonderfahrt | 50,00€ |
Automatik | 55,00€ |
Vorstellung Theorie-Prüfung | 50,00€ |
Vorstellung Prakitsche-Prüfung | 199,00€ |
Die Klasse B ist vorab natürlich erforderlich. Es müssen dazu weitere Übungsstunden belegt werden.
- 3 x Überlandfahrt
- 1 x Autobahnfahrt
- 1 x Nachtfahrt
- Eine praktische Prüfung
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger bis 3.500 kg zugelassener Gesamtmasse.
Voraussetzungen: Du musst mindestens 18 bzw. 17 Jahre (bei BF17) alt sein und die Klasse B haben.
Voraussetzung hierfür ist daher die Klasse B. Es müssen Übungsstunden belegt werden, bis das An- und Abhängen sowie das vorwärts- und rückwärtsfahren vollständig beherrscht wird.
- 150 Minuten Theorie
- 210 Minuten Praktische Übungen
- 60 Minuten Stadtfahrt
Was | Preis |
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Komplettpreis | 450,00€ |
- Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren (auch mit Beiwagen).
- Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
- Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg
Was | Preis |
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Anmeldung | 99,00€ |
Vorstellung Prüfung | 99,00€ |
Fahrstunden | 47,00€ |
Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)
– Ein Mindestalter von 25 Jahren
– 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung
Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (daher weitläufig bekannt als B196). Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.
Was | Preis |
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Komplettpreis | 600,00€ |
Dieser beinhaltet: 4 Doppelstunden Theorie Unterricht und 10 Fahrstunden.
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre und mindestens seit 5 Jahren Klasse B
Motorräder mit Hubraum über 50 cm³ oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit Leistung über 15 kW.
- Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg, 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
- Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
- Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig.
- Einschluss: Klasse A1, Klasse A2, Klasse AM
Preis
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Übungsstunde | 55,00€ |
Sonderfahrt | 60,00€ |
Lehrmittel | 50,00€ |
Vorstellung Prüfung | 199,00€ |
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von mehr als 3500 kg.
- Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
- Eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- Mindestalter: 21 Jahre
(18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung) - Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Zur Ersterteilung ist ein ärztliches und augenärztliches Gutachten nötig.
Erteilung erfolgt immer nur für 5 Jahre.
Geltungsdauer: 5 Jahre (Verlängerung durch Vorlage erneuter Gesundheits- & Augengutachten)
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Übungsstunde | 75,00€ |
Sonderfahrt | 75,00€ |
Lehrmittel | 50,00€ |
Vorstellung Prüfung | 199,00€ |
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
- Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
- Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
- Eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- Mindestalter: 21 Jahre
(18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung) - Vorbesitz erforderlich: Klasse B und Klasse C
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Übungsstunde | 75,00€ |
Sonderfahrt | 75,00€ |
Lehrmittel | 50,00€ |
Vorstellung Prüfung | 199,00€ |
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis max. 7.500 kg. Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, C, D1 sowie D sind ausgenommen.
Zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer. Auch diese berechtigt nicht zur Berufsausübung, sondern nur für Privatfahrten!
- Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
- Eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- Eine 2-3-jährige Berufsausbildung als Berufskraftfahrer – Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- Mindestalter: 18 Jahre bis 7.500 kg und bei mehr als 7.500kg 21 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B ist vorab erforderlich
Zur Ersterteilung ist ein ärztliches und augenärztliches Gutachten nötig. Die Erteilung erfolgt immer nur für 5 Jahre.
Bildungsgutschein vom Arbeitsamt möglich
Maximal 15 Jahre (Bis zum 50. Lebensjahr). Seit Januar 2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt. Anschließend muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden.
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Übungsstunde | 75,00€ |
Sonderfahrt | 75,00€ |
Lehrmittel | 50,00€ |
Vorstellung Prüfung | 199,00€ |
- Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit:
Einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zG des Anhängers von mehr als 750 kg und einer zG der Kombination von bis zu 12.000 kg - Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit:
Einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zG des Anhängers von mehr als 3500 kg und einer zG der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg
- Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
- Eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- Mindestalter: 18 Jahre*
*Der Einsatz im gewerblichen Güterverkehr unter 21 Jahren ist nur bis 7.500 kg zG inkl. Anhänger zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Das heißt, wenn die zG des Fahrzeuges oder Zuges im gewerblichen Bereich mehr als 7.500 kg beträgt ist das Mindestalter 21 Jahre.
- Vorbesitz erforderlich: Klasse B und Klasse C1
Bildungsgutschein vom Arbeitsamt möglich
Maximal 15 Jahre (Bis zum 50. Lebensjahr). Seit Januar 2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt.
Anschließend muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden. (Verlängerung durch Vorlage erneuter Gesundheits- & Augengutachten)
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Übungsstunde | 75,00€ |
Sonderfahrt | 75,00€ |
Lehrmittel | 50,00€ |
Vorstellung Prüfung | 199,00€ |
Führerscheinklasse DE
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Übungsstunde | 75,00€ |
Sonderfahrt | 75,00€ |
Lehrmittel | 50,00€ |
Vorstellung Prüfung | 199,00€ |
gültig ab 01.01.2021
Wir bieten auch ASF und FES Seminare an !