Führerscheinklassen
Führerscheinklasse B
Führerscheinklassse B
Der Führerschein der Klasse B gehört für die meisten jungen Menschen zu den wichtigsten im Leben. Der eigene Führerschein symbolisiert die individuelle Freiheit, ist für einige Berufe unerersätzlich und daher unser Klassiker.
Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren dieser Fahrzeuge:
- Alle Kfz bis 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht mit max. 9 Sitzplätzen, außer Krafträder
- Erlaubt es unter bestimmten Bedingungen mit Anhängern zu fahren
- Das Zugfahrzeug muss der Klasse B entsprechen
- Der Anhänger darf entweder max. 750 kg zul. Gesamtgewicht haben:
- Zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- Mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
- Schließt die Führerscheinklassen AM und L mit ein (unter anderem Roller)
Inhalt: Anmeldung, Lehrmittel, Flat Fahrsimulator, ein Jahr kostenlos ADAC, Fahrsicherheitstraining, 50% Schadensfreiheitsrabatt
Preis
Was | Preis |
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Anmeldung | 220,00€ |
Lehrmaterial | 50,00€ |
Sonderfahrt | 50,00€ |
Übungsstunde | 50,00€ |
Vorstellung Theorie-Prüfung | 50,00€ |
Vorstellung Prakitsche-Prüfung | 159,00€ |
Führerscheinklasse B (Automatik)
Führerscheinklasse B (Automatik)
Ab dem 01.04.2021 gilt eine neue Regelung für die praktische Prüfung auf Automatikfahrzeugen.
Die Durchführung der praktischen Prüfung auf Automatik führt nicht mehr zur Beschränkung ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Vorausgesetzt, es sind mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen und ein 15 minütiger Test durch den Fahrlehrer absolviert worden.
Du hast Fragen hierzu? Melde dich bei uns! Wir beraten dich gerne!
Preis
Was | Preis |
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Anmeldung | 220,00€ |
Lehrmaterial | 50,00€ |
Sonderfahrt | 50,00€ |
Übungsstunde | 50,00€ |
Vorstellung Theorie-Prüfung | 50,00€ |
Vorstellung Prakitsche-Prüfung | 159,00€ |
Führerscheinklasse BF17
Begleitetes Fahren mit 17 Jahren – Klasse BF17
Damit kann grundsätzlich die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE schon mit 17 Jahren erworben werden.
Für die Klasse BF17 gelten die gleichen Regeln wie für den normalen Autoführerschein der Klasse B. Der Theorieunterricht und die Fahrstunden werden bei uns absolviert. Am Ende steht eine theoretische und praktische Prüfung.
Nach den bestandenen Prüfungen wird eine Prüfbescheinigung erstellt, in der die Begleitpersonen verzeichnet sind. Nur in Begleitung dieser der genannten Personen darf gefahren werden.
Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Ab dem 18. Lebensjahr kann man dann ganz normal ohne Begleitung fahren. Weitere Prüfungen sind nicht erforderlich.
Hinweise:
- Grundsätzlich wird die Teilnahme an einem Einweisungsseminar für den Bewerber und den Begleiter empfohlen.
- Die Begleiterin oder der Begleiter müssen nicht zwingend die Eltern sein.
- Es können die Klassen B und BE erworben werden.
- Die Klassen AM und L sind in der Klasse B enthalten und können ohne Begleitung gefahren werden.
Zusätzliche Kosten zum „normalen“ Autoführerschein fallen bei der Antragstellung zurzeit an:
- Ca. 8,00 € für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung
- Ca. 6,00 € für die Überprüfung einer Begleitperson
Anforderungen an die Begleitpersonen
- Mindestens 30 Jahre
- Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mehr als 5 Jahren
- Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Preis
Was | Preis |
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Anmeldung | 220,00€ |
Lehrmaterial | 50,00€ |
Sonderfahrt | 50,00€ |
Übungsstunde | 50,00€ |
Automatik | 50,00€ |
Vorstellung Theorie-Prüfung | 50,00€ |
Vorstellung Prakitsche-Prüfung | 159,00€ |
Führerscheinklasse B197 Automatik (neu)
Klasse B (Automatik) + B197
Bisher war es so, dass wenn Du die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hast, Du anschließend auch nur Automatikfahrzeugefahren durftest.
Durch die neue Regelung entfällt diese Beschränkung ab dem 01.04.2021 obwohl Du die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hast, wenn Du während der Ausbildung mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen und einen anschließenden 15 minütigen Test (zur Hälfte innerorts und zur Hälfte außerorts) durch den Fahrlehrer absolviert hast.
In deinem Führerschein wird anschließend die Schlüsselzahl B197 eingetragen. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung und Auswertung und Du darfst auch im Ausland einen Schaltwagen fahren.
Diese Möglichkeit besteht auch für Führerscheininhaber*innen, welche bisher den Eintrag der Schlüsselzahl 78 im Führerschein haben.
Wenn Du schon einen Führerschein B mit Eintragung der Schlüsselzahl 78 hast, kannst Du bei uns 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen und dann die 15-minütige Testfahrt (zur Hälfte innerorts und zur Hälfte außer Orts) absolvieren.
Aber aufgepasst!
Bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen kann nur dann auf die Beschränkung verzichtet werden, wenn man einen Führerschein besitzt, für dessen Erhalt man für das jeweilige Fahrzeug eine Prüfung auf Handschaltgetriebe abgelegt hat.
Wer die Klasse B mit Schlüsselzahlt 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen (z.B. BE, C/CE, D/DE) für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden.
Hier ist also Vorsicht geboten bei der Antragstellung.
Preis
Was | Preis |
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Anmeldung | 150,00€ |
Lehrmaterial | 50,00€ |
Sonderfahrt | 50,00€ |
Automatik/ Schaltfahrzeug | 50,00€ |
Testfahrt (Schaltwagen) | 20,00€ |
Vorstellung Theorie-Prüfung | 50,00€ |
Vorstellung Prakitsche-Prüfung | 159,00€ |
Klasse B197 (Erweiterung des Automatikführerschein auf Automatik- und Schaltwagen)
Klasse B197 (Erweiterung des Automatikführerschein auf Automatik- und Schaltwagen)
Diese Möglichkeit besteht für Führerscheininhaber*innen, welche bisher den Eintrag der Schlüsselzahl 78 im Führerschein haben.
Bisher war es so, dass wenn du die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hast, du anschließend auch nur Automatikfahrzeuge
fahren durftest.
Durch die neue Regelung entfällt diese Beschränkung ab dem 01.04.2021. Wenn Du schon einen Führerschein B mit Eintragung der Schlüsselzahl 78 hast, kannst du bei uns 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen und dann die 15-minütige Testfahrt (zur Hälfte innerorts und zur Hälfte außer Orts) absolvieren.
Hierüber erstellen wir dir dann eine Bescheinigung, welche du beim Straßenverkehrsamt einreichen musst. Dort wird dein Führerschein dann entsprechend geändert und du darfst dann im In- und Ausland auch einen Schaltwagen fahren.
Du musst also keine zusätzliche Prüfung ablegen.
Du hast Fragen hierzu? Melde dich bei uns! Wir beraten dich gerne!
Preis
Was | Preis |
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Komplettpreis | 500,00€ |
Testfahrt (Schaltwagen) | 20,00€ |
Führerscheinklasse BE
Klasse BE
Die Führerscheinklasse BE erlaubt es, mit Anhängern zu fahren. Sind die besonderen Bedingungen für einen Anhänger der Klasse B (bis 750kg zulässigem Gesamtgewicht) nicht erfüllt, wird dieser benötigt.
Die Klasse B ist vorab natürlich erforderlich. Es müssen dazu weitere Übungsstunden belegt werden.
Folgende Pflichtstunden und Prüfung mit Anhänger sind zu absolvieren:
- 3 x Überlandfahrt
- 1 x Autobahnfahrt
- 1 x Nachtfahrt
- Eine praktische Prüfung
Für die Klasse BE ist kein weiterer Theorie-Unterricht und keine theoretische Prüfung nötig.
Was darf ich mit der Klasse BE fahren?
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger bis 3.500 kg zugelassener Gesamtmasse.
Voraussetzungen: Du musst mindestens 18 bzw. 17 Jahre (bei BF17) alt sein und die Klasse B haben.
Preis
Was | Preis |
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Anmeldung | 150,00€ |
Sonderfahrt | 60,00€ |
Übungsstunde | 55,00€ |
Vorstellung Prakitsche-Prüfung | 159,00€ |
Führerscheinklasse B96 (Caravan)
Klasse B96
Die Führerscheinklasse B96 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Voraussetzung hierfür ist daher die Klasse B. Es müssen Übungsstunden belegt werden, bis das An- und Abhängen sowie das vorwärts- und rückwärtsfahren vollständig beherrscht wird.
Voraussetzung hierfür ist daher die Klasse B. Es müssen Übungsstunden belegt werden, bis das An- und Abhängen sowie das vorwärts- und rückwärtsfahren vollständig beherrscht wird.
Pflichtstunden, die für B96 absolviert werden müssen:
- 150 Minuten Theorie
- 210 Minuten Praktische Übungen
- 60 Minuten Stadtfahrt
Eine theoretische Prüfung wie auch praktische Prüfung findet bei Klasse B96 nicht statt.
Preis
Was | Preis |
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Komplettpreis | 450,00€ |
Prüfbescheinigung für Mofas
KLASSE AM
Mindestalter: 15 Jahre in NRW
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
- Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren (auch mit Beiwagen).
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
- Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg
Preis
Was | Preis |
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Anmeldung | 99,00€ |
Vorstellung Theoretische-Prüfung | 50,00€ |
Vorstellung Praktische-Prüfung | 99,00€ |
Fahrstunden | 47,00€ |
Führerscheinklasse B196
Klasse B196
Autofahrer werden durch die aktuelle Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht. Alle, die fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, können durch insgesamt 18 Ausbildungstunden im Umfang von 45 Minuten die Erweiterung bekommen.
Was darf man mit der neuen Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 fahren
Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)
Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)
Voraussetzung für B196
– Ein Mindestalter von 25 Jahren
– 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
– Ein Mindestalter von 25 Jahren
– 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
Gesetzliche Voraussetzungen
Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung
Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung
Eintrag im Führerschein
Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (daher weitläufig bekannt als B196). Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.
Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (daher weitläufig bekannt als B196). Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.
Wichtige Information
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt ein verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.
Preis
Was | Preis |
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Komplettpreis | 600,00€ |
Dieser beinhaltet: 4 Doppelstunden Theorie Unterricht und 10 Fahrstunden.
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre und mindestens seit 5 Jahren Klasse B
Führerscheinklassen A/ A1/ A2
Motorräder mit Hubraum über 50 cm³ oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit Leistung über 15 kW.
- Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg, 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
- Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
- Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig.
- Einschluss: Klasse A1, Klasse A2, Klasse AM
Preis
Was | Preis |
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Anmeldung | |
Übungsstunde | 55,00€ |
Sonderfahrt | 60,00€ |
Lehrmittel | 50,00€ |
Vorstellung Prüfung | 209,00€ |
Führerscheinklasse C
Klasse C
Was darf ich mit dem Führerschein der Klasse C fahren?
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von mehr als 3500 kg.
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von mehr als 3500 kg.
Zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Diese Klasse berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten!
Was benötige ich für gewerblichen Fahrten?
- Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
- Eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre
(18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung) - Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Zur Ersterteilung ist ein ärztliches und augenärztliches Gutachten nötig.
Erteilung erfolgt immer nur für 5 Jahre.
Förderung: Eine Förderung per Bildungsgutschein vom Arbeitsamt ist möglich
Beinhaltet Klasse: Führerschein der Klasse C1
Geltungsdauer: 5 Jahre (Verlängerung durch Vorlage erneuter Gesundheits- & Augengutachten)
Geltungsdauer: 5 Jahre (Verlängerung durch Vorlage erneuter Gesundheits- & Augengutachten)
Preis
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Übungsstunde | 75,00€ |
Sonderfahrt | 75,00€ |
Lehrmittel | 50,00€ |
Vorstellung Prüfung | 269,00€ |
Führerscheinklasse CE
Klasse CE
LKW-Führerschein mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von mehr als 3.500 kg mit Anhänger/Sattelanhänger über 750 kg zG.
Was darf ich mit dem Führerschein der Klasse CE fahren?
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
- Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten!
Was benötige ich für gewerblichen Fahrten?
- Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
- Eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre
(18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung) - Vorbesitz erforderlich: Klasse B und Klasse C
Förderung: Bildungsgutschein vom Arbeitsamt möglich
Beinhaltet Klasse: Führerschein der Klasse C, C1E, BE, T, D1E (bei Vorbesitz von D1) und DE (bei Vorbesitz von D)
Geltungsdauer: 5 Jahre.
Preis
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Übungsstunde | 75,00€ |
Sonderfahrt | 75,00€ |
Lehrmittel | 50,00€ |
Vorstellung Prüfung | 269,00€ |
Führerscheinklasse C1
Klasse C1
LKW Führerschein mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis maximal 7.500 kg
Was darf ich mit dem Führerschein der Klasse C1 fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis max. 7.500 kg. Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, C, D1 sowie D sind ausgenommen.
Zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer. Auch diese berechtigt nicht zur Berufsausübung, sondern nur für Privatfahrten!
Was benötige ich für gewerblichen Fahrten?
- Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
- Eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- Eine 2-3-jährige Berufsausbildung als Berufskraftfahrer – Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre bis 7.500 kg und bei mehr als 7.500kg 21 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B ist vorab erforderlich Zur Ersterteilung ist ein ärztliches und augenärztliches Gutachten nötig. Die Erteilung erfolgt immer nur für 5 Jahre.
Förderung:
Bildungsgutschein vom Arbeitsamt möglich
Geltungsdauer:
Maximal 15 Jahre (Bis zum 50. Lebensjahr). Seit Januar 2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt. Anschließend muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden.
Preis
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Unterweisung | 65,00€ |
Übungsstunde | 75,00€ |
Sonderfahrt | 75,00€ |
Lehrmittel | 50,00€ |
Vorstellung Prüfung | 269,00€ |
Führerscheinklasse C1E
LKW Führerschein mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg
Was darf ich mit dem Führerschein der Klasse C1E fahren?
- Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit:
Einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zG des Anhängers von mehr als 750 kg und einer zG der Kombination von bis zu 12.000 kg - Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit:
Einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zG des Anhängers von mehr als 3500 kg und einer zG der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg
Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten!
Was benötige ich für gewerblichen Fahrten?
- Eine „Beschleunigte Grundqualifikation“, Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
- Eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre*
*Der Einsatz im gewerblichen Güterverkehr unter 21 Jahren ist nur bis 7.500 kg zG inkl. Anhänger zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Das heißt, wenn die zG des Fahrzeuges oder Zuges im gewerblichen Bereich mehr als 7.500 kg beträgt ist das Mindestalter 21 Jahre.
- Vorbesitz erforderlich: Klasse B und Klasse C1
Förderung:
Bildungsgutschein vom Arbeitsamt möglich
Bildungsgutschein vom Arbeitsamt möglich
Geltungsdauer:
Maximal 15 Jahre (Bis zum 50. Lebensjahr). Seit Januar 2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt.
Anschließend muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden. (Verlängerung durch Vorlage erneuter Gesundheits- & Augengutachten)
Maximal 15 Jahre (Bis zum 50. Lebensjahr). Seit Januar 2013 sind alle Führerscheine auf 15 Jahre begrenzt.
Anschließend muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden. (Verlängerung durch Vorlage erneuter Gesundheits- & Augengutachten)
Preis
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Übungsstunde | 75,00€ |
Sonderfahrt | 75,00€ |
Lehrmittel | 50,00€ |
Vorstellung Prüfung | 269,00€ |
Führerscheinklassen D/ D1/ DE
Klasse D
Kraftfahrzeuge (ausgenommen sind Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen abgesehen vom Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Voraussetzungen
Mindesalter
21 Jahre. 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach MPU
Geltungsdauer
Befristet auf 5 Jahre. Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis.
Vorbesitz
Vorbesitz Klasse B seit mindestens 2 Jahren. Einschluss der Klasse
D1
Förderung: Bildungsgutschein vom Arbeitsamt möglich.
Führerscheinklasse DE
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – der Klasse D mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Voraussetzungen
Mindestalter
21 Jahre – (20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer nach MPU)
Geltungsdauer
Befristet auf 5 Jahre. Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis.
Vorbesitz
D
Sonstiges
Klasse DE berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1E, BE sowie CE, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C berechtigt ist.
Preise
Was | Preis |
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Anmeldung | 300,00€ |
Übungsstunde | 75,00€ |
Sonderfahrt | 75,00€ |
Lehrmittel | 50,00€ |
Vorstellung Prüfung D / D+DE | 269,00€ / 299,00€ |
gültig ab 01.01.2021
OSTERANGEBOT FÜR ALLE A KLASSEN (A, A1, A2 )
Motorräder mit Hubraum über 50cm³ oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45hm/h
- Übungsstunde nur 55€
- Sonderfahrten 60€
- Vorstellung zur Prüfung 209€
- Lehrmittel nur 50€
- 150,00€ statt
300,00€für die Anmeldung
Dein Vorteil:
-50% Rabatt bei Buchung bis zum 30.04.2021.

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